Einlagesicherungsfonds

Einlagesicherungsfonds

Dient der Sicherung der Kundeneinlagen bei den Kreditbanken. Die Mittel des Einlagesicherungsfonds werden durch Umlagen auf die angeschlossenen Kreditinstitute aufgebracht. Bei drohender Zahlungseinstellung einer geschlossenen Bank soll der Einlagesicherungsfond im Interesse der Einleger Hilfe leisten und eine Beeinträchtigung des Vertrauens in die privaten Kreditinstitute vermeiden. Durch diesen Fonds werden Einlagen von Nichtbanken jeweils bis zu einer Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Kreditinstitutes gegen Verluste abgesichert. Bei den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und den Genossenschaftsbanken spricht man von einer Institutssicherung. Hier findet eine Existenzsicherung der einzelnen Institute und somit eine indirekte Sicherung der Einleger statt.