Einheitskurs
Kurs von Wertpapieren, der während der Börsenzeit nur einmal, d.h. nicht fortlaufend festgesetzt wird. Einheitskurse werden für Wertpapiere festgesetzt, die nicht zur variablen Notierung zugelassen sind oder für Aufträge, die die vorgeschriebene Mindeststückzahl nicht erreichen (z.B. 100 Stück mit Nennwert von je EUR 5.-).