Dissolution
Dissolution
Die englische Limited kann auf Antrag der Gesellschaft aufgelöst werden. Der Antrag ist zwingend an die Verwendung des Formulars „Form DS01“ geknüpft und an das Companies House zu richten. Die Bearbeitungsgebühr für den Auflösungsantrag beträgt derzeit £ 10. In der Regel wird die englische Limited binnen drei bis sechs Monaten aufgelöst und aus dem Gesellschaftsregister beim Companies House gelöscht.
Die Directors sind bei der Auflösung verpflichtet, den Steuerbehörden, sowie eventuellen Gläubigern und Arbeitnehmern die geplante Auflösung der Limited mitzuteilen. Eine Kopie der Form DS01 muss daher an die vorgenannten Behörden und Personengruppen verschickt werden.
Bestehen noch Verbindlichkeiten der englischen Limited, kann jeder Gläubiger der Auflösung widersprechen. Der Widerspruch hemmt die Auflösung der Gesellschaft bis die Verbindlichkeit entweder beglichen ist oder aber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn die Limited nicht in der Lage ist ihre Schulden zu zahlen.