Deutsche Bundesbank
Zentralbank der Bundesrepublik mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie regelt den Geldumlauf (Recht der Notenausgabe) und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Geldwertstabilität zu sichern. Sie ist unabhängig von Weisungen der Bundesregierung, jedoch verpflichtet, deren Wirtschaftspolitik zu unterstützen. Sie entstand am 01.08.1957 durch Fusion der Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder (Gesetz von 26.7.1957). Das Grundkapital hält der Bund. Er allein hat Anspruch auf den Gewinn. Organe sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken. Die Bundesbank sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Ihre Ziele und ihre Politik steuert sie im wesentlichen mit dem Diskontsatz und dem Lombardsatz und den Mindestreservensätzen. Betreibt eine Offenmarktpolitik. Seit 1988 verwendet die Bundesbank die Geldmenge M3 als ihre zentrale Orientierungsgröße. Der Präsident der Bundesbank wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt.