CRS

CRS

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Durch dieses Abkommen soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Deutschland ist der Standard im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Der CRS wurde von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt und in vielen Staaten umgesetzt. Zurzeit haben über 100 Länder ihre Teilnahme am CRS erklärt, darunter alle Länder der Europäischen Union.

Es handelt sich bei dem CRS nicht um eine Steuer, sondern um ein internationales Meldewesen. Die CRS-Teilnehmerländer tauschen einmal jährlich Personen-, Konto- sowie Vermögensdaten aus.

Um dieses zu ermöglichen, sind die Finanzinstitute in Deutschland laut dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) dazu verpflichtet, die Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen. Dies geschieht durch eine Selbstauskunft des Kunden zur steuerlichen Ansässigkeit.

Sofern ein Kunde im Ausland steuerlich ansässig ist, werden für diese Kunden beispielsweise folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berichtet: Land der Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Kontosalden und Erträge. Im Anschluss tauscht das BZSt die erhaltenen Informationen mit den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden aus und erhält Daten aus diesen Ländern. Die Banken dürfen generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist daher gegebenenfalls ein steuerlicher Berater heranzuziehen.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar