Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es gehört zu den Bundesoberbehörden Deutschlands und handelt u.a. im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, das um einen Rang höher gestellt ist. Historisch lässt sich das BAFA auf den Zusammenschluss zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und dem Bundesausfuhramt zurückführen.

Zu dem BAFA gehören im Wesentlichen fünf Abteilungen:

  • Die Zentralabteilung für die interne Verwaltung und Organisation
  • Die Abteilung für die Genehmigungen von Ausfuhren und Internationale Regime-Verfahren
  • Die Abteilung für Ausfuhrkontrollen
  • Die Abteilung für Wirtschaftsförderung und Energiewirtschaft und
  • Die Abteilung, die sich mit allen Fragen und Aufgaben zum Klimaschutz beschäftigt.

Kerngebiete des BAFA sind Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung sowie Energie und Klimaschutz. Für Existenzgründer und Start-Ups ist besonders das Feld der Wirtschaftsförderung von Interesse, da verschiedene Förderungen für neugegründete Unternehmen zur Verfügung stehen, auch noch einige Jahre nach der Gründung. Zum Service des BAFA gehören u.a. die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie die Förderung von Unternehmensberatungen und die Präsentationen auf Messen. Es werden auch Einzelmaßnahmen in verschiedenen Branchen angeboten und Massenförderprogramme in die Wege geleitet, wie zum Beispiel die Umweltprämie.