Börsenordnung

Der Gesetzgeber schriebt für jede Börse eine Satzung, die Börsenordnung, vor. Die Börsenordnung ist von der jeweiligen Landesregierung zu genehmigen. Sie regelt u.a: die Aufgaben des Börsenrates, der Geschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle, die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel, die Zulassung oder Einführung von Wertpapieren, die Feststellung des Börsenpreises sowie dessen Einstellung und Aussetzung, die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenterminhandel, Geregelten Markt und Freiverkehr.