Bezugsrecht
Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital junge bzw. neue Aktien zu erwerben. Dieses Recht kann eigenständig verkauft werden.
Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital junge bzw. neue Aktien zu erwerben. Dieses Recht kann eigenständig verkauft werden.