Betriebsübergang
Betriebsübergang
Wenn der Betrieb als organisatorische Einheit an einen Erwerber übergeht, gehen nach § 613 a BGB auch sämtliche Arbeitsverhältnisse dieses Betriebs über.
Wenn der Betrieb als organisatorische Einheit an einen Erwerber übergeht, gehen nach § 613 a BGB auch sämtliche Arbeitsverhältnisse dieses Betriebs über.