Bearer Shares

Der Inhaber eines solchen Anteils ist nicht namentlich im Verzeichnis der Gesellschafter (register of members) eingetragen, sondern besitzt einen Berechtigungsschein, der ihn als Gesellschafter legitimiert. Mit Vorlage dieses Berechtigungsscheins (warrant) kann er seine Rechte als Gesellschafter geltend machen. Er ist der Inhaber (Bearer) dieses Scheins. Ein Share Certificate wird nicht ausgestellt und war deshalb als interessante Möglichkeit der Anonymisierung möglich. Zudem war eine Übertragung jederzeit ohne Formalitäten möglich. Eine Übergabe des Papiers genügt und die Limited hatte einen neuen Gesellschafter.

Diese strikte Form der Anonymisierung ist seit dem 26.05.2015 nicht mehr möglich. Die Bearer Shares wurden abgeschafft, und zwar mit Inkrafttreten des „Small Business, Enterprise and Employment Act 2015“. Für bestehende Firmen gilt eine Übergangsfrist von 9 Monaten. Aber spätestens am 25.02.2016 müssen alle im Umlauf existierenden Inhaberaktien in registered shares (Namensaktien) umgewandelt werden. Wird diese Frist verpasst, ist die Limited verpflichtet, diese Aktien einzuziehen.