Bankgeheimnis
Die durch Bankvertrag (Nr.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) übernommene Verpflichtung der Bank zur Verschwiegenheit über allen kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen. Das Bankgeheimnis wird durch gesetzliche Vorschriften, die eine Auskunftspflicht begründen und durch den Kunden selbst, der die Bank zur Auskunft berechtigt, begrenzt. Insbesondere besteht eine unbeschränkte Auskunftspflicht in Strafverfahren. Im Todesfall bestehen bestimmte Meldepflichten gegenüber dem Nachlassfinanzamt.