Außerordentliches Ergebnis

Aufwendungen und Erträge, die nicht dem ordentlichen, also operativen Ergebnis zugerechnet werden, wie z.B. Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Anlagen oder der Auflösung von Geschäftsbereichen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder steuerbedingte Sonderabschreibungen.