Articles of Association
Articles of Association
Die Articles of Association regeln das Innenverhältnis der Gesellschaft. Der britische Wirtschaftsminister hat einen Standard-Gesellschaftsvertrag erlassen. Dieser ist als Table A in die Anlage zum Companies Act 1985 eingefügt worden. Eine Gesellschaft kann diesen Table A ganz oder in Teilen übernehmen. Bei einer Limited gilt gem. s. 8 Companies Act, dass für den Fall, dass die Gesellschafter sich keine eigenen Articles of Association gegeben haben, der Table A als vertraglich zwischen den Gesellschaftern vereinbart gilt.
In der Form des Table A enthalten die Articles of Association dann ein umfangreiches Regelwerk. Es sind insbesondere folgende Regelungen enthalten:
• Begriffsdefinitionen,
• Regelungen zu den Anteilen, insbesondere zu den Inhaberpapieren für die Shares, Kapitalerhöhung und -herabsetzung Pfandrechte,
• Übertragung von Anteilen durch Dritte, die Gesellschaft oder Gesellschafter,
• Verfahrensvorschriften für die Gesellschafterversammlungen, Vorsitz, Stimmrechte, Protokollführung, Vertretung,
• Gestaltung der Vollmachten, Abberufung und Ernennung von Directors, deren Ausschluss und Disqualifikationsregeln, aber auch Bezahlung,
• Führen von Büchern über Entscheidungen und Beschlüsse, sog. minutes,
• Verwendung des Firmenstempels, sog. seal,
• Beschluss zur Ausschüttung von Dividenden,
• Bilanzierungsvorschriften, sog. accounts,
• Ladungsformalien und Ladungsfristen, sog. notices,
• Liquidation, sog. winding up,
• Haftungsfreistellung für Directors, Funktionsträger und Anschlussprüfer von Verfahrens- und Verteidigungskosten