Annual Account
Annual Account
Der Jahresabschluss (Annual Accounts) ist in englischer Sprache und nach englischen Rechtsvorschriften für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erstellen. Der Jahresabschluss beinhaltet die „Accounts“ (Bilanz, GuV und Anhang), den „Directors Report“ und ggf. einen Prüfungsbericht Vom Wirtschaftsprüfer (Auditor) und ist beim Gesellschaftsregister einzureichen.
Der Geschäftsbericht (Directors Report) ist als Pendant zum HGB-Lagebericht i.S.d. § 289 HGB zu verstehen. Einen Wirtschaftsprüfer benötigen grundsätzlich alle Unternehmen. Allerdings gilt dies nicht für wirtschaftlich inaktive bzw. Kleinstunternehmen. Ist der Abschluss erstellt, unterschrieben und vollständig, wird er bei dem zuständigen Gesellschaftsregister in Cardiff eingereicht. Spätestens zehn Monate für Private Companies bzw. sieben Monate für Public Companies nach Ablauf des relevanten Wirtschaftsjahres muss der Jahresabschluss beim Companies House eingereicht werden.
[:en]Der Jahresabschluss (Annual Accounts) ist in englischer Sprache und nach englischen Rechtsvorschriften für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erstellen. Der Jahresabschluss beinhaltet die „Accounts“ (Bilanz, GuV und Anhang), den „Directors Report“ und ggf. einen Prüfungsbericht Vom Wirtschaftsprüfer (Auditor) und ist beim Gesellschaftsregister einzureichen.
Der Geschäftsbericht (Directors Report) ist als Pendant zum HGB-Lagebericht i.S.d. § 289 HGB zu verstehen. Einen Wirtschaftsprüfer benötigen grundsätzlich alle Unternehmen. Allerdings gilt dies nicht für wirtschaftlich inaktive bzw. Kleinstunternehmen. Ist der Abschluss erstellt, unterschrieben und vollständig, wird er bei dem zuständigen Gesellschaftsregister in Cardiff eingereicht. Spätestens zehn Monate für Private Companies bzw. sieben Monate für Public Companies nach Ablauf des relevanten Wirtschaftsjahres muss der Jahresabschluss beim Companies House eingereicht werden.