Anlagevermögen – Definition
Das langfristig gebundene Vermögen eines Unternehmens, im Gegensatz zum Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören z.B. gewerbliche Schutzrechte, Grundstücke, technische Anlagen und Unternehmensbeteiligungen.
Das langfristig gebundene Vermögen eines Unternehmens, im Gegensatz zum Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen gehören z.B. gewerbliche Schutzrechte, Grundstücke, technische Anlagen und Unternehmensbeteiligungen.