Andienungsrecht
Andienungsrecht
Wird ein Andienungsrecht vereinbart, hat der Leasinggeber bei Ablauf des Vertrags das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu verkaufen. Der Leasingnehmer ist dabei zum Kauf verpflichtet. Er hat aber kein verbrieftes Recht das Auto auf eigenen Wunsch zu übernehmen, wenn der Geber dies ablehnt. Diese Klausel am besten vermeiden.