Amtlicher Handel
Amtlicher Handel
Form des Wertpapierhandels in Deutschland mit den strengsten Zulassungs- und Publizitätsvorschriften. Nach § 36 Börsengesetz muss bei der Einführung in den amtlichen Handel ein Prospekt vorgelegt werden, der genauere Angaben über die AG enthält. Die am amtlichen Markt festgestellten Kurse werden im amtlichen Kursblatt veröffentlicht.