Abmahnung

Im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Abmahnung eine Möglichkeit des Arbeitgebers, Vertragsverletzungen und anderweitige Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu ahnden. Dabei missbilligt er dessen Verhalten und droht für den Wiederholungsfall eine Kündigung an. Im Interesse einer einheitlichen Dokumentation und der Beweisführung erfolgen Abmahnungen schriftlich. Darüber hinaus werden sie vom Disziplinarvorgesetzten unterschrieben und in die Personalakte aufgenommen. Abmahnung en dienen der Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Ohne vorherige Abmahnung kann eine Kündigung nur bei schweren Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder strafrechtliche Auflagen erfolgen. Inwieweit der Arbeitgeber zum Mittel der Abmahnung greift, bleibt ihm selbst überlassen. Alternativ kann er zu einer Ermahnung greifen, die keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat.