UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die (UG haftungsbeschränkt) kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Als Gründer können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Gesellschaften wie z.B. eine weitere UG (haftungsbeschränkt) oder eine englische LTD) eingesetzt werden. Bei der Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag benötigt. Dieser Gesellschaftsvertrag wird bei der UG Musterprotokoll genannt. Das Musterprotokoll und die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister müssen vor einem Notar von den Gesellschaftern unterzeichnet (beurkundet) und vom Geschäftsführer mit Hilfe des Notars bei dem zuständigen Handelsregister eingereicht werden.
Um eine bessere Erreichbarkeit der Gesellschaft zu gewährleisten, muss in der Anmeldung eine verbindliche inländische Geschäftsanschrift angegeben werden, die auch im Handelsregister eingetragen werden muss. Daneben können auch Anschriften von Nicht-Gesellschaftern, wie z.B. Rechtsanwälten oder Steuerberatern als zusätzliche zustellungsfähige Anschrift im Handelsregister eingetragen werden. Ist eine Zustellung unter einer dieser Anschriften nicht möglich, kann auch öffentlich zugestellt werden.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Im neuen GmbH-Gesetz lauern Haftungsfallen, die bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) unbedingt berücksichtigt werden sollten, wenn die “Haftungsbeschränkung” auch wirklich greifen soll.
Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) und deren Eintragung im zuständigen Handelsregister. Die Gründung erfolgt unter Verwendung des Musterprotokolls mit maximal einem (1) Geschäftsführer und drei (3) Gesellschaftern. Wenn Ihre UG (haftungsbeschränkt) mit mehr als den vorgenannten Personen gegründet werden soll, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen zu lassen, denn das Musterprotokoll regelt in diesen Fällen die Verhältnisse der Gesellschaft und Gesellschafter nur unzureichend.
- Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital 1,- bis 24.999 EUR
- Gesellschaftsvertrag = Musterprotokoll
- Eröffnungsbilanz
- Geschäftskonto in 24h
- Mastercard inkl.
Auftrag / Kosten = 497,- EUR*
Hinweis: Es entstehen zusätzliche Kosten – für Notar & Handelsregister in Höhe von ca. 250,- EUR.