Die STIFTUNG

Stiftungen können als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich zu jedem legalen Zweck errichtet werden.

Die STIFTUNG in der Rechtsform einer LTD ist eine Gesellschaft nach englischem Recht. Sie hat einen gemeinnützigen Geschäftsgegenstand. Die Gewinne der „STIFTUNG“ werden ausschließlich zur Förderung des Unternehmenszweckes verwendet und nicht an die Mitglieder als Dividenden ausgezahlt. Dadurch hat die Gesellschaft in der Rechtsform einer LTD keinen gewerblichen Charakter sondern den einer STIFTUNG was im englischen auch CHARITY = Wohltätigkeit genannt wird.

DIE VORTEILE EINER STIFTUNGS LTD

Pfändungsicherheit

Die STIFTUNGS LTD = hat keine Anteilsinhaber sondern Mitglieder. Die Mitglieder sind nicht Eigentümer. Die STIFTUNG gehört sich praktisch selbst. Durch diesen Umstand existiert kein – pfändbarer – Vermögensgegenstand! Ohne Vermögensgegenstand existiert keine Pfändungsmöglichkeit und dadurch – in der Praxis – ein ganz legaler Pfändungsschutz. Der Gesellschafter = Mitglied genießt diesen Pfändungsschutz vollkommen legal bei vorhanden Schulden, bei Abgabe eines Offenbarungseides (früher eidesstattliche Versicherung) oder während einer Privatinsolvenz.

Die Pfändungssicherheit gilt natürlich nicht für Verbindlichkeiten der STIFTUNG. Diese haftet für eigene Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.

Keine Scheinselbständigkeit

Die „Scheinselbständigkeit“ ist für Unternehmer die einen Großteil ihrer Umsätze mit nur einem Auftraggeber erwirtschaften ein großes Thema. Diese Unternehmer gelten in Deutschland – sozialversicherungsrechtlich – als Angestellte. Bei einer Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status und Feststellung der „Scheinselbständigkeit“ durch die Sozialversicherung müssen die Versicherungsbeiträge unter Umständen für mehrere Jahre innerhab kürzester Zeit auf einen Schlag nachgezahlt werden.

Die STIFTUNGS LTD kann hier Abhilfe schaffen. In der deutschen Rechtsprechung wurde bereits mehrfach entschieden, dass „die richtige juristische Person“ nicht scheinselbständig sein kann. Das Verbot der STIFTUNGS LTD, ihre Gewinne als Dividende an die Mitglieder auszuschütten, ist eines von vielen Merkmalen welches dazu führt, dass das Risiko einer „Scheinselbständigkeit“ bei einer STIFTUNGS LTD in der Praxis nicht besteht.

Die Gründung einer STIFTUNGS LTD kann in 24h realisert werden !
( auch ohne Steuer- oder Rechtsberater )

Gemeinnützigkeit

Wer bei einer STIFTUNG gleich an ein Steuersparmodell denkt – KANN – muss aber nicht richtig liegen. Eine STIFTUNG kann beantragen, steuerbegünstigt behandelt zu werden. Das Finanzamt wird dem aber nur stattgeben, wenn die Satzung und auch die tatsächliche Geschäftsführung den gesetzlichen Anforderungen dafür entsprechen.

Durch den im Gesellschaftsvertrag der STIFTUNGS LTD festgelegten gemeinnützigen Geschäftsgegenstand kann beim örtlich zuständigen Finanzamt – in Deutschland – eine Steuerbefreiung beantragt werden. Grundlage bilden die Paragrafen 51 fortfolgende der Abgabenordnung (AO). Gemeinnützige, mildtätige oder auch kirchliche Stiftungen sind von den allermeisten Steuern befreit – sie dienen einem „steuerbegünstigten Zweck“ nach Paragraf 51 Absatz 1 Satz 11. HS. AO.

Es gilt hierbei jedoch zu beachten, dass allein der gemeinnützige Geschäftsgegenstand die deutsche Finanzverwaltung nicht dazu veranlasst, gleich von vornherein Steuervergünstigungen zu gewähren. Unternehmer die eine gemeinnützige Tätigkeit beabsichtigen, sollten sich – wenn noch keine Erfahrung mit der Gemeinnützigkeit vorhanden ist – mit einem Steuer- oder Rechtsberater zusammensetzen. Dies spart sicherlich Zeit und Energie.

WUSSTEN SIE SCHON? – Gemeinnützige Stiftungen können errichtet werden, ohne dass Erbschaft beziehungsweise Schenkungsteuer anfallen. Dieser Vorteil gilt auch für Zuwendungen. Bei Spenden kennt das jeder – doch er gilt auch für nachträgliche Zustiftungen. Sowohl Spender als auch (Zu-)Stifter können Sonderausgabenabzüge geltend machen.

Nicht gemeinnützige Stiftungen kommen nicht in den Genuss steuerlicher Vorteile. Es fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei einer Familienstiftung muss eine Erbersatzsteuer gezahlt werden -wenn sie nicht binnen 30 Jahren in eine gemeinnützige Stiftung umgewandelt wird.

STIFTUNG mit gewerblicher Tätigkeit

Mit einer STIFUNGS LTD kann auch jede normale gewerbliche Tätigkeit ausgeführt werden. Hierbei unterliegen die Gewinne der STIFTUNG der deutschen Gewerbe- und Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag.

STIFTUNGS LTD OHNE LTD

Die STIFTUNGS LTD kann auf die bekannten Endungen LTD oder LIMITED verzichten. Sie kann ohne eine der in Deutschland bekannten Rechtsformendungen firmieren oder eine der folgenden Endungen „GMBH, KG, OHG, AG, UG, CORP., CORPORATION, INC., INCORPORATION oder e.V. im Firmennamen verwenden.

Auch die in Deutschland bei einer gemeinnützigen GmbH bekannte Endung „gGmbH“ kann verwendet werden. Mit ein wenig Phantasie und in Kombination mit einer oder mehreren anderen unserer Gesellschaften, stehen Gründern sensationelle Möglichkeiten für neue interessante Firmenkonstruktionen zu Verfügung.

Die Gründung einer STIFTUNGS LTD kann in 24h realisert werden !
( auch ohne Steuer- oder Rechtsberater )