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Gründung einer irischen LTD als HOLDING

LTD LIMITED

Die IRISCHE LTD (LIMITED) als Alternative zur englischen LTD, steht als europäische Rechtsform – nach dem BREXIT – im direktem Wettbewerb mit der UG (haftungsbeschränkt) und mit der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Die IRISCHE LTD belegt aber nicht nur im Vergleich mit den alternativen deutschen Rechtsformen einen der vordersten Plätze – wenn nicht sogar den ersten Platz – sondern – die IRISCHE LTD ist auch im Vergleich mit anderen europäischen Rechtsformen seit vielen Jahren eine der innovativsten Rechtsformen in Europa.

Die IRISCHE LTD ist eine der besten Rechtsformen wenn es darum geht
Unternehmerideen mit Haftungsbegrenzung schnell und kostengünstig umzusezten.

Bis 2003 wurde die IRISCHE LTD in Deutschland offiziell – als Briefkastengesellschaft bezeichnet. Erst – seit den Entscheidungen des EUGH im Jahr 2003 – wird die IRISCHE LTD von Behörden und Finanzämtern in Deutschland auch als rechts- und parteifähige Rechtsform anerkannt. Die IRISCHE LTD wird wie eine UG (haftungsbeschränkt) oder wie eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) behandelt. Wer also mit einer IRISCHE LTD in Deutschland tätig werden will, unterliegt dadurch automatisch den deutschen Gesetzen.

Was ist eine IRISCHE LTD und was ist sie nicht?

Was wir umgangssprachlich nicht ganz korrekt als England bezeichnen, besteht aus der britischen Hauptinsel, die neben England auch Schottland im Norden und Wales im Westen umfasst. England bildet lediglich den größten Teil der britischen Hauptinsel. England, Wales, und Schottland bilden Großbritannien. Zusammen mit der Provinz Nord-Irland bildet Großbritannien das Vereinigte Königreich (United Kingdom), kurz (UK) genannt, falls Sie mal jemand fragen sollte.

Großbritannien ist seit vielen Jahren in der EU die absolute Nummer 1, wenn es um die Anlage von Auslandsinvestitionen geht. Die Entscheidung der Investoren beruht auf der gegebenen flexiblen Arbeitsrechtslage, der relativ niedrigen Besteuerung, der Toleranz von anderen Kulturen und Minderheiten, der offenen Märkte und der wirtschaftlichen Stabilität des Königreichs. Im Vergleich zu den führenden G7 Staaten liegt Großbritannien auch im Auslandsinvestment an der Spitze.

Auch wenn die Europadebatte in England viel offener und deutlicher geführt wird als in Deutschland – viele Engländer wehren sich gegen politische Diktate – ihrer Meinung nach unsinnigen Maßnahmen und Bevormundung aus Brüssel und sie fürchten auch 60 Jahre nach dem 2. Weltkrieg noch immer eine deutsche Übermacht innerhalb der EU.

So ist die überwiegende Mehrheit aller Briten voll und ganz für die EU, man sollte jedoch nicht vergessen, dass bestehende Konflikte meist dadurch entstehen, dass die englische Regierung mehr auf unternehmerfreundlichen Regelungen und freiem Handelsverkehr besteht, und die Bürokratien und Steuererhöhung in Brüssel und Berlin leider oft in eine andere Richtung gehen. Allein aus diesem Grund gründen immer mehr Firmen ihren Hauptsitz im britischen Königreich. Falls auch Sie von den vielen Vorteilen und einer wasserdichten Lösung in England profitieren wollen, sprechen Sie mit einem unserer Experten in London.


Wir stellen immer wieder fest, das es nach knapp 10 Jahren „IRISCHE LTD in Deutschland“ noch immer Unternehmer gibt, die nicht wissen, was eine IRISCHE LTD ist.

Die IRISCHE LTD ist das Gegenstück zur GmbH bzw. seit Inkrafttreten des MoMiG (2008) das Gegenstück zur UG (haftungsbeschränkt) und wie diese beiden Rechtsformen ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. Jedoch ist die Gründungsprozedur – trotz MoMiG – erheblich einfacher gestaltet als in Deutschland.

Mit „Limited“ ist die „private Company Limited by Shares“ gemeint. Sie wird in Deutschland umgangssprachlich auch LTD oder LIMITED genannt.

Was verbirgt sich hinter einer IRISCHE LTD?

Sie ist die am meisten verbreitete Gesellschaftsform. Die IRISCHE LTD genießt international eine sehr gute Reputation und besitzt damit einen unübertroffenen Status. Dublin z.B. zählt zu den bedeutendsten Finanzzentren der Welt und viele weltführende Unternehmen haben ihre eigenen irischen Gesellschaften gegründet.

Hier finden Sie einige Beispiele:

Die IRISCHE LTD vermittelt einen soliden Eindruck, da das irische Rechtssystem international sehr angesehen ist und Vertrauen verdient. Das englische Handelsrecht ist Vorbild für IRLAND gewesen.

In Europa ist das Vereinigte Königreich (United Kingdom) das Land, welches die besten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft bietet. Daher nutzen viele internationale Firmen, England als Ausgangspunkt ihrer Aktivitäten auf dem gemeinsamen europäischen Markt der EU. Großbritannien hat den niedrigsten Spitzensteuersatz für Unternehmen unter allen Industrienationen und in der Europäischen Gemeinschaft.

Eine IRISCHE LTD macht bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden den Eindruck von Seriosität und Professionalismus. Es arbeitet sich mit einer normalen, in IRLAND ansässigen LTD herrlich unbeschwert. Die IRISCHE LTD ist überall bestens angesehen, voll rechtsfähig und dort steuerpflichtig, wo es am wenigsten wehtut – in Irland.

Es versteht sich von selbst, dass irische Firmen nicht den geringsten Ruch einer „Bananenrepublik“ haben. Regelmäßig existieren ca. 2 Millionen dieser Gesellschaften und täglich werden es mehr, denn jeden Monat werden ca. 10.000 neue LTD Companies gegründet bzw. registriert. Dies resultiert vor allem aus der Tatsache, daß die IRISCHE LTD unkompliziert zu gründen und zu verwalten ist und als Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person mit Sitz in England ist.

Das Wort Limited sollte bei der Firmierung nicht mit dem Begriff „GmbH“ ins Deutsche übersetzt werden, damit die gravierenden Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen nicht verwischen. Die Gründungsdauer beträgt nur wenige Stunden, und der Gang zu einem Notar – wie es bei der UG oder der GmbH trotz GmbH-Reform noch immer erforderlich ist, entfällt bei der IRISCHE LTD.

Es gibt kaum Einschränkungen bei der Auswahl des Firmennamens einer Limited. Der Name der LTD kann grundsätzlich frei gewählt werden, er muss aber am Ende das Wort „Limited“ oder „LTD“ einschließen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital gibt es nicht. Hinsichtlich des Kapitals der „Limited“ wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Das einbezahlte Kapital bezieht sich auf die Anteile (= shares), die tatsächlich an die Gesellschafter ausgegeben wurden, und die dafür erbrachte Einlage.

Die Einlage kann nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch Dienstleistungen und Warenlieferungen erbracht werden. Die Höhe des gesamten Kapitals ist durch die Satzung frei bestimmbar. Für die Haftung der Gesellschafter kommt es aber nur auf die Höhe der jeweils erbrachten Einlage an. Deren Haftung ist also auf die Höhe der übernommenen Anteile beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Für die Haftung ist das Nominalkapital dagegen nicht maßgebend. Es besteht außerdem keine Verpflichtung, die Anteile in der vollen Höhe des Nominalkapitals auszustellen.

Die Gründungszeit beträgt nur wenige Stunden und danach besitzt man bereits die rechtliche Erlaubnis zu weltweiter Geschäftstätigkeit. Sie können mit einer Limited alle Geschäfte in Deutschland tätigen, denn Sie haben mit Ihrer eigenen Limited Company keinerlei Nachteile gegenüber einer GmbH.

Aufgrund der EU-Bestimmungen und aller weiteren handelsrechtlichen Vorschriften hat eine IRISCHE LTD die gleichen Rechte wie eine deutsche Firma. Das Gewerbe in Deutschland kann bei den örtlichen Gewerbeämtern ganz normal angemeldet werden. Auch eine Eintragung ins örtliche Handelsregister als Zweigniederlassung ist jederzeit problemlos möglich. Dann müssen allerdings die in Deutschland gültigen Regelungen bezüglich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingehalten werden.


Was ist eine IRISCHE LTD nicht?

Wollen Sie auch wissen, was eine IRISCHE LTD nicht ist? Hier haben wir einiges für Gründer zusammengetragen: Die IRISCHE LTD und deren Gründer sind nicht – grundsätzlich – unserös und die IRISCHE LTD selbst oder deren Gründer, besitzen keinen Freibrief für unseriöse oder ungesetzliche Handlungen. Wenn in Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen über eine Limited oder eine Limited & Co. KG berichtet wird, so ist das ebenso verwerflich als wenn in Zusammenhang mit einer GmbH oder einer UG berichtet wird.

Die meisten wurden belächelt und als Pleitegeier betitelt. Das aber einige Gründer nach einem erfolgreichen Startup mehrstellige Millionenumsätze erzielt haben, wurde nicht honoriert.

Negativbeispiele von Gründern und Gründungsagenturen heizen das Negativimages noch an.

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