COMPANIES24-HOLDING

Die HOLDING

Abgeleitet vom englischen “to hold = halten „ steht die Holding nicht für eine bestimmte Rechtsform sondern bezeichnet Gesellschaften, die an einem oder mehreren Unternehmen beteiligt sind. Werden Anteile an mindestens drei Gesellschaften gehalten und beherrschender Einfluss auf diese Unternehmen ausgeübt, kommt zudem eine Firmierung als Group (Gruppe) in Betracht.

Definition einer Holding

Die Holding ist ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Gesellschaften (GmbH, LTD (Limited), AG) zu halten und diese Gesellschaften zu finanzieren.

Eine Holding ist aber auch ein Unternehmen, dessen Vermögen zu mehr als 75 % seiner Bilanzsumme aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften besteht (vgl. § 8a Abs. 4 Satz 1 KStG). Der betriebliche Hauptzweck einer Holding liegt im Halten einer auf Dauer angelegten Beteiligung an einem oder mehreren anderen selbstständigen Unternehmen.

Von einem Konzern spricht man, wenn ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind. Kein Konzern, sondern „lediglich“ verbundene Unternehmen, liegen vor, wenn es an der einheitlichen Leitung fehlt.

Die typische Holdingstruktur liegt vor, wenn sich die Muttergesellschaft (Holding) auf Kontroll-, Beratungs- und Koordinationstätigkeiten beschränkt und wenn die Muttergesellschaft keine direkte Einflussnahme auf die operative Geschäftstätigkeit ausübt. In der Praxis sind die Übergänge zwischen typischer Holding-Struktur und echtem Konzern fließend.

Die Holding lässt sich in jeder Rechtsform organisieren. Die Rolle einer Holding kann von einer UG, einer LTD (Limited) ebenso wie von einer GmbH übernommen werden. Am weitesten verbreitet — in Deutschland – sind Holdinggesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder AG.

Bei der Organisation einer Holding ist die erste Gesellschaft (MUTTER), der zweiten sog. aktiven Gesellschaft.

Mögliche Vorteile von Holdingstrukturen:

  • Haftungstrennung und Risikoverlagerung,
  • Thesaurierung erwirtschafteter Ergebnisse (Kapitalbildung),
  • Minimierung von Quellensteuern und Veräußerungsgewinnen,
  • schlichtweg Anonymität,
  • Vermeidung von Erbschaftssteuern
  • Flexibilität bei Umstrukturierung und Kooperationen,
  • Zentrale Vermögensverwaltung,
  • Überwindung von Höchst- oder Mindesbeteiligungsgrenzen,
  • Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Beschränkungen,
  • Erzielung von Synergie-Effekten.

Die Liste ließe sich noch ein ganzes Stück weit fortsetzen. Fast immer spielen mehrere der genannten Faktoren eine Rolle bei der Entscheidung für den Einsatz von Holdinggesellschaften.

Mit einer UG oder einer LTD als Holding, können mit geringen Mitteln (Gründungskosten), Holdingstrukturen aufgebaut werden, die bei späteren Verkäufen z.B. Steuerstundungs-Effekte bewirken, die ohne dieses Konstrukt nicht genutzt werden können.