Die klassische GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist seit über 100 Jahren die Rechtsform für klein und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Die GmbH wird im wirtschaftlichen Bereich eingesetzt, weil sie vielseitig verwendbar und das Haftungsrisiko auf das Vermögen der GmbH beschränkt und damit kalkulierbar und überschaubar ist.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck von einer oder mehreren natürlichen oder juristische Personen gegründet werden kann.

Die GmbH wird durch notariellen Vertrag und Anmeldung zum Handelsregister gegründet und ist erst rechts- und parteifähig durch Eintragung im Handelsregister. Die Haftung der GmbH ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Die GmbH bietet vor allem Gründern mit Kapitalbedarf den Vorteil, daß die Gründer bei Gesprächen mit Banken über die Aufnahme von Krediten, nicht mit irgend einer exotischen Gesellschaft dastehen- sondern mit einer UR-deutschen vor allem jedem Banker bekannten Kapitalgesellschaft auftreten, deren Gesetzgebung bereits seit dem Jahr 1892 bekannt ist.

Nachteil: Bei Bankdarlehen werden regelmäßig – entweder vom Geschäftsführer oder vom Gesellschafter – eine persönliche Bürgschaft und/oder zusätzliche Sicherheiten gefordert und damit die Haftung erweitert, da weder die GmbH noch die GmbH & Co. KG mit ihrem 25.000 EURO Stammkapital für eine Bank keine ausreichende Sicherheiten bieten, wenn das Darlehen die Summe des Stammkapitals übersteigt,

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Existenzgründer sollten bei Ihren Überlegungen zur richtigen Rechtsform, nicht nur die Frage aufwerfen, wie schnell die Gesellschaft gegründet und damit die Haftung beschränkt werden kann, sondern es sollte immer die Frage gestellt werden, welche Gesellschaft mit dem geringtsmöglichen Verwaltungsaufwand zu betreiben ist.

Als Alternative zur deutschen GmbH oder zur GmbH & Co. KG stehen Existenzgründern seit vielen Jahren auch ausländische Gesellschaften, wie z.B. die in Deutschland am meisten verbreitete „Englische Limited“ mit einer im deutschen Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung, die Limited & Co. KG oder die spanische Sociadad Limidad (S.L.), die amerikanische Incorporation (Inc.) oder Gesellschaftsformen anderer europäischer Staaten zu Verfügung. Die letztgenannten Rechtsformen spielen im deutschen Rechtsverkehr jedoch oft eine untergeordnete Rolle.