Englische LTD – Vergleich – Irische LTD

– Gründung in 24 Stunden –

ENGLISCHE LTD

  • RECHTSFÄHIGKEIT

    Die UK LTD als NICHT EU Company – wird vorrausichtlich – nicht mehr als rechtsfähig anerkannt werden.

Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher, dass die englische LTD nach dem BREXIT in Deutschland und Österreich Bestandsschutz genießen wird. Zudem sind die seit 2016 geltenden erhöhten Transparenzvorschriften in England – mit der Benennung des wirtschaftlich Berechtigten – ein wichtiger Punkt der die englische LTD im Vergleich mit der irischen LTD immer weniger attraktiv macht.

Bestandsschutz soll bedeuten, dass „es zu den Grundprinzipien unserer Rechtsordnung gehört, dass die Wirksamkeit von einmal getätigten Dispositionen und Rechtshandlungen – hier also die Etablierung einer LTD in Deutschland – nicht durch eine Änderung der Rechtslage wieder entzogen werden darf.” Hintergrund ist der Vertrauensschutz, der einen wesentlichen Pfeiler des Rechtsstaats bildet – mit dem der Bürger sich auf das Recht verlassen können muss. Dieser Vertrauensschutz gilt sowohl im deutschen als auch im europäischen Rechtssystem.

Die englische LTD wird wie die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH behandelt. Wer also mit einer englischen LTD in Deutschland tätig ist, unterliegt dadurch automatisch den deutschen Gesetzen.

Die englische LTD belegt nicht nur im Vergleich mit den bekannten Rechtsformen in Deutschland einen der vordersten Plätze – wenn nicht sogar den ersten Platz – sondern – die LTD ist auch im Vergleich mit der irischen LTD – eine der innovativsten Rechtsformen in Europa.

Ein bestimmtes Mindestkapital ist für die englische LTD nicht vorgeschrieben. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und aufgrund der einschlägigen EuGH-Entscheidungen in allen EU-Ländern – zur Zeit noch – uneingeschränkt rechtsfähig. Sie kann dort Zweigniederlassungen errichten und unternehmerisch tätig werden. Sie ist eine eigene juristische Person und kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein.

IRISCHE LTD

  • KAPITALGESELLSCHAFT

    Die IR LTD ist wie die UG / GmbH eine Kapitalgesellschaft

  • RECHTSFÄHIGKEIT

    Die IR LTD ist und bleibt in allen EU-Ländern rechtsfähig.

  • ANONYMITÄT

    Die Gesellschafter einer IR LTD sind im Handelsregister NICHT öffentlich einsehbar.

  • MINDESTKAPITAL

    Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben

Irland hat zum Juni 2015 sein Gesellschaftsrecht drastisch vereinfacht hat. Seitdem wir nur noch ein Director bemötigt. Bis dahin mussten mindestens zwei Directoren die irische LTD vertreten. Die Namen der wirtschaftlich Berechtigten müssen im Handelsregister NICHT veröffentlicht werden. Durch Einsatz eines Treuhand-Gesellschafters kann der Unternehmer zu 100 Prozent anonym bleiben.

Das erklärte Ziel des irischen Gesetzgebers als Niedrigsteuerland ist es „ausländische Unternehmen anzulocken“ und daher gelten für irische LTD´s nach der Neufassung des Companies Act (Gesellschaftsgesetz) ähnlich einfache Vorschriften wie früher bei der englischen LTD. Durch diese Maßnahmen beschränkt sich der jährliche Verwaltungsaufwand einer irischen LTD in Bezug auf irische Behörden auf ein absolutes Minimum.

Damit ist zu erwarten, dass Irland in den kommenden Jahren neuer Europameister im Export von Rechtsformen wird.

Ein bestimmtes Mindestkapital – wie bei der deutschen GmbH – ist für die irische LTD nicht vorgeschrieben. Die IR LTD ist eine Kapitalgesellschaft und aufgrund der einschlägigen EuGH-Entscheidungen in allen EU-Ländern uneingeschränkt rechtsfähig. Sie kann dort Zweigniederlassungen errichten und unternehmerisch tätig werden. Sie ist eine eigene juristische Person und kann damit Träger von Rechten und Pflichten sein.

Irland hat einen Körperschaftsteuersatz von lediglich 12,5 %. Damit ist Irland eine Art „Steueroase“ innerhalb der EU. Deutsche Unternehmer die mit ihrer irischen LTD in den Genuss dieser Niedrigsteuer kommen möchten, müssen jedoch einige Hürden überwinden. Um in den Genuß der irischen Steuerpflicht zu kommen muss die geschäftliche Willensbildung auch in Irland erfolgen. Hier hilft ein (Treuhand) Director der nur auf Grund einer Vollmacht tätig wird NICHT!

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