Veröffentlichung / Bilanzabgabe in England
Der 30.09. ist für LIMITED Companies, deren Geschäftsjahr das Kalenderjahr und der 31.12. der Bilanzstichtag ist, ein extrem wichtiges Datum! Bis zu diesem Tag muss die Bilanz des Vorjahres beim Companies House veröffentlicht werden! Bei neu gegründeten Gesellschaften deren Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) nach der Gründung nicht geändert wurde, ist die Bilanz (Company Accounts) erstmalig 22 Monate nach Gründung beim Companies House einzureichen.
Das Companies House kennt keine Gnade!
Deshalb ist der 30.09 als Pflichtterminso extrem WICHTIG! Bei verspäteter Veröffentlichung entstehen empfindliche Bussgelder. Wenn die Frist nur einen Tag versäumt und die Bilanz z.B. erst am 01. Oktober beim Companies House eingereicht wird, entsteht ein Bussgeld (Penalty) in Höhe von 150,- GBP. Schlimmer trifft es diejenigen, die ihre Bilanz bereits im Vorjahr verspätet abgegeben haben, denn dann wird gleich die doppelte Bussgeld (Penalty) = 300,- GBP fällig. Nach 31 Tagen Verspätung sind schon 375,- GBP bzw. im Wiederholungsfall 750,- GBP fällig. Noch teurer wirds dann nach weiteren 60 Tagen bzw. insgesamt 3 Monaten. Aber sehen Sie selbst:
PENALTY = Bussgeld
1 – 30 Tage = 150 £ Bussgeld
31 – 90 Tage = 375 £ Bussgeld
91 – 180 Tage = 750 £ Bussgeld
> 181 Tage = 1500 £ Bussgeld
Die hier genannten Summen verdoppeln sich, bei wiederholt verspäteteter Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
Verantwortlich für die Veröffentlichung der Bilanz ist der Geschäftsführer (Director) und/oder alternativ auch der Gesellschafter (Shareholder). Er kann diese Pflicht auch an seinen Secretary delegieren, dieser kann die Bilanz natürlich nur veröffentlichen, wenn sie ihm vorliegt. Konrekt heißt das, jeder mit der Geschäftsführung eines britischen Unternehmens betraute, ist persönlich dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass die Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte vor Ablauf der zulässigen Abgabefrist übermittelt werden. Übermittlung heißt: der tatsächliche Erhalt durch das Companies House im richtigen Format.
Limited mit Geschäftstätigkeit in Deutschland
Die Veröffentlichungpflicht gilt für alle beim Companies House eingetragenen Companies und selbstverständlich auch für alle englischen Limited Companies, die ihre gewöhnliche Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland entfalten. In diesem Fall gilt es die deutsche Bilanz in das englische Format zu übertragen. Das klingt zunächst komplizierter als es ist, denn professionelle Secretary-Dienstleister (Limited-Service-Anbieter) übernehmen die Übertragung der Bilanzdaten von der deutschen in die englische Form im Rahmen ihres Betreuungsauftrages.
Die Veröffentlichung im deutschen Bundesanzeiger muss erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag bei Bundesanzeiger vorliegen!
Limited ohne Geschäftstätigkeit
Wenn eine Limited im Berichtszeitraum (Geschäftsjahr) nicht tätig war, reicht eine einfache Ruhend-Erklärung (Dormant Company Accounts) die jedoch auch bis zum 30.09. bzw. bis 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres abgegeben werden muss.
Geschäftsjahr & Bilanzstichtag
Der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) ist entscheidetn für den Abgabetermin. Bei neu gegründeten Gesellschaften ist der Bilanzstichtag der letzte Tag des Gründungsmonats + 12 Monate. Wenn die Limited also am 27.06.2012 gegründet wurde, ist der 30.06. der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) und damit der Abgabetermin für die Bilanz der 31.03. also 10 Monate später. Der Bilanzstichtag kann jedoch nach Gründung auf den 31.12 geändert werden. Durch diese Änderung erreicht man, das das Kalenderjahr automatisch das Geschäftsjahr und der 30.09. (10 Monate) der Veröffentlichungstermin für die Bilanz ist.
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Betreiber (Directoren) von Limited Companies an uns herangetreten sind, weil sie mit dem Service ihres Gründungs-Dienstleisters nicht zufrieden waren, weil Fristen nicht beachtet, Bilanzen zu spät oder überhaupt nicht eingereicht und dadurch die Gesellschaft aus dem Register (zwangs-) gelöscht wurde. Die Inhaber haben oft erst durch uns davon erfahren, nachdem sie sich mit dem Anliegen eines Wechsels an uns gewendet haben.
Seit über 10 Jahren bieten wir einen zuverlässigen Limited-Service inkl. Übertragung der Bilanzen beim Companies House an. Diesen Service haben wir in der Zwischenzeit so professionalisiert, dass daraus eine eigene Verwaltungssoftware für unsere Kunden und seit kurzem auch von vielen Fremdkunden genutzt wird. Sei es als kostenlosen eCheck oder als eSecretary. Prüfen Sie jetzt kostenlos die Fristen Ihrer Limited mit eCheck! Innerhalb weniger Sekunden haben Sie alle Daten Ihrer Limited im Blick und können damit unter anderem die Zuverlässigkeit Ihres derzeitigen Limited-Service-Anbieters überprüfen, oder zu unserem eSecretary wechseln. jetzt GRATIS anmelden
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