Informationsaustausch in Steuersachen

01.02.2018 – Mit BMF-Schreiben v. 1.2.2018 hat die Finanzverwaltung eine vorläufige Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben v. 1.2.2018 – IV B 6 – S 1315/13/10021 :050, DOK 2017/1013041FKAustG § 1 Abs. 1, § 27

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2018 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG). Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum 31.7.2018 zu übermitteln (§ 27 Abs. 2 FKAustG).

Mit BMF-Schreiben v. 1.2.2018 hat die Finanzverwaltung nun die Staaten im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.7.2018 dem BZSt zu übermitteln haben (sog. vorläufige FKAustG-Staatenliste 2018). Zunächst werden in die vorläufige Staatenaustauschliste 2018 alle Staaten aufgenommen, welche sich zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten international bekannt haben.

Folgende Staaten nehmen – vorläufig – noch in diesem Jahr am automatischen Informationsaustausch statt:

Sofern diese alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch erfüllen, werden diese nach Prüfung in die finale FKAustG – Staatenaustauschliste 2018 übernommen. Die Bekanntmachung einer finalen FKAustG-Staatenaustauschliste 2018 erfolgt im Rahmen eines gesonderten BMF-Schreibens bis Ende Juni 2018.


01.10.2017 – Seit gestern – dem 30.9.2017 – wurde auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS) der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 anderen Staaten und Gebieten für den Meldezeitraum 2016 gestartet. Derzeit haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen. Durch diese Regelung werden Informationen über Konten bzw. Vermögensanlagen zwischen den an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch ausgetauscht.

Weltweit bestehen zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über 2000 bilaterale Austauschbeziehungen. Weitere Staaten und Gebiete werden ab dem 30.9.2018 hinzukommen.

Gemeldet werden u.a.: Name, Adresse, Kontonummer, Kontostände von Depots und Einlagekonten sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften, Treuhandgesellschaften und Stiftungen.

Nach dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkontendaten sind nicht nur Konten von natürlichen Personen, sondern auch von juristischen Personen sowie Rechtsträgern einschließlich Trusts und Stiftungen meldepflichtig.

Darüber hinaus umfasst der Standard auch die Pflicht zur Prüfung „passiver Non Financial Entities“ und die Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen – also die Mitteilung der dahinter stehenden wirtschaftlich Berechtigten, die sog. „beneficial owners“.

Die Finanzämter können die Informationen aber frühestens 2019 nutzen

Jeder bundesdeutsche Steuerbürger, ganz gleich, wo auf der Welt er sein Geld liegen hat, ist nunmehr gläsern. Die Behörden bekommen frei Haus genaue Informationen, wie viel Vermögen sich auf den Konten in fernen Ländern befindet, wie viele Zinsen und Dividenden dort eingehen. Dem automatischen Informationsaustausch sei Dank.

Drei Jahre nachdem die Finanzminister das entsprechende Abkommen unterzeichnet hatten, sind die ersten Datensätze nun tatsächlich in Bonn angekommen, dort, wo das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat. Offensichtlich ist man mit der ersten Ausbeute zufrieden. So sollen ca. 1,5 Millionen Datensätze eingegangen sein. Mit einer so großen Zahl hat das Ministerium aber noch gar nicht gerechnet. Es handelt sich bislang ausschließlich um Konten, auf denen deutsche Staatsbürger und Unternehmen mehr als eine Million Dollar liegen haben. Aber erst ab 2018 werden alle Konten erfasst. Zudem wird sich dann die Zahl der Länder, die an dem Informationsaustausch teilnehmen, von 49 auf 102 mehr als verdoppeln. Dann kommen noch so beliebte Lagerstätten wie die Schweiz, Österreich und Monaco hinzu.

Insgesamt werden künftig jedes Jahr ca. 7 Millionen Datensätze erwartet. Bislang kommt die überwiegende Zahl aus anderen EU Staaten: 1,1 Millionen der gemeldeten 1,5 Millionen Konten gehören zu Banken aus der EU. Doch auch einige nähere oder fernere Finanzplätze, die zumindest in der Vergangenheit als Steuerparadiese galten, haben bereits geliefert. Dazu zählen Bermuda und die Cayman Islands, die Isle of Man sowie Guernsey und Jersey. Auch Liechtenstein und San Marino waren beim ersten Schwung dabei. Nur einige Karibikstaaten sollen der Vereinbarung nicht nachgekommen sein. Über deren Inseln fegte im September, kurz bevor die Daten verschickt werden sollten, ein Wirbelsturm hinweg und zerstörte große Teile der Infrastruktur. „Die werden nachliefern, da haben wir keinen Zweifel“, so eine Stimme aus dem Bundesfinanzministerium.

Bislang kann trotz jahrelanger Vorbereitung bislang niemand etwas mit diesen Datensätzen anfangen. Bis die ersten Informationen auf den Schreibtischen oder Bildschirmen der zuständigen Finanzbeamten landen und diese mit den Steuerakten abgeglichen werden können, wird voraussichtlich noch mehr als ein Jahr vergehen. „Erst Anfang 2019 werden die Bundesländer die Daten erhalten“, teilt das Bundesfinanzministerium in Berlin mit.

Erst dann können die Finanzbeamten vor Ort schauen, ob alle Kontostände, Zinserträge und Dividenden bereits bekannt sind und zu den Steuererklärungen jener Bürger mit Bankverbindungen im Ausland passen. Es hakt an der Technik: Die Software ist noch nicht fertig, um die Daten zu filtern und entsprechend der Steueridentifikationsnummer den richtigen Personen und Unternehmen zuzuordnen.

Bislang könne man sich die Datensätze höchstens händisch vornehmen, was angesichts der schieren Masse hoffnungslos ist, heißt es. An dieser Stelle zeigen sich einmal mehr die Nachteile des förderalen Systems in Deutschland Gemeinsame Projekte aller 16 Bundesländer und des Bundes dauern lange und bedürfen einer aufwendigen Abstimmung. Schon andere Projekte, wie die elektronische Lohnsteuerkarte, zogen sich hin, wurden mehrfach verschoben.

In der Politik sieht man kein Problem darin, dass der groß angekündigte automatische Informationsaustausch auf internationaler Ebene nun zwar erstmals über die Bühne ging, die Daten aber noch viele Monate ungenutzt auf den Servern des Bundeszentralamts für Steuern liegen werden. Die Kontodaten zum Stichtag Ende 2016 seien auch im Jahr 2019 noch nicht verjährt, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Auch dann blieben den Finanzämtern noch mehrere Jahre Zeit, möglichen Ungereimtheiten nachzugehen. Zudem verweist man dort darauf, dass allein die Ankündigung des Informationsaustauschs zu einer massiven Verhaltensänderung geführt habe.

Das zeigten die vielen Selbstanzeigen, die in den vergangenen Jahren eingegangen seien – auch von Bürgern mit Konten in der Schweiz die ohnehin erst ab dem nächsten Jahr Daten schicken werde. Allerdings dürften Steuerhinterzieher mit Konten im Nachbarland vor allem durch die vielen Steuer CDs aufgeschreckt worden sein. Sorgfalt vor Eile, diese Maxime vertritt auch Thomas Eigenthaler von der Steuergewerkschaft. „Das ist ein gewaltiges Projekt, bei dem man auf Sicherheit achten muss. Es wäre schlimm, wenn die Daten dem falschen Steuerkonto zugewiesen würden“, sagt er. Das Argument, dass dem Staat durch die zögerliche Auswertung keine Steuern verloren gehen, teilt er allerdings nicht. Aus seiner Sicht geht es bei dem Austausch nicht nur darum, wie hoch die Zinserträge beispielsweise im Jahr 2016 waren und ob darauf Steuern gezahlt wurden – Zinsen würden derzeit ohnehin in kaum einem Land gezahlt. Thomas Eigentbaler erhofft sich sehr viel weitergehende Erkenntnisse für die, Beschäftigten in den Finanzämtern. Denn für Kontostände mitgeteilt werden, dann sind diese cho11aucb daran interessiert zu schauen, wie es zu diesen Kontoständen kam“, so der Gewerkschaftler. Daraus könnten sich Forderungen ergeben, die weit in die Vergangenheit zurückreichten. Das Problem: Mit jedem weiteren Jahr, in dem eine Hinterziehung unentdeckt bleibt, verfallen alte Ansprüche. Ganz gleich, wann die Datensätze ausgewertet werden: Die großen Steuerbetrüger dürften längst darauf vorbereitet sein. Im Internet werben Spezialisten offen für eine Kontoeröffnung in Georgien, Serbien oder Montenegro – diese Länder machen beim automatischen Informationsaustausch nicht mit.

Was ist der CRS

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Durch dieses Abkommen soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Deutschland ist der Standard im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Der CRS wurde von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt und in vielen Staaten umgesetzt. Zurzeit haben über 100 Länder ihre Teilnahme am CRS erklärt, darunter alle Länder der Europäischen Union.

Es handelt sich bei dem CRS nicht um eine Steuer, sondern um ein internationales Meldewesen. Die CRS-Teilnehmerländer tauschen einmal jährlich Personen-, Konto- sowie Vermögensdaten aus.

Um dieses zu ermöglichen, sind die Finanzinstitute in Deutschland laut dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) dazu verpflichtet, die Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen. Dies geschieht durch eine Selbstauskunft des Kunden zur steuerlichen Ansässigkeit.

Sofern ein Kunde im Ausland steuerlich ansässig ist, werden für diese Kunden beispielsweise folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berichtet: Land der Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Kontosalden und Erträge. Im Anschluss tauscht das BZSt die erhaltenen Informationen mit den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden aus und erhält Daten aus diesen Ländern. Die Banken dürfen generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist daher gegebenenfalls ein steuerlicher Berater heranzuziehen.