GmbH-Krise:

Geschäftsführer muss eigenes Vermögen nicht offenlegen

Bei einem Insolvenzantrag gegen eine GmbH hat der Geschäftsführer weitreichende Auskunftspflichten. Angaben zu seinem eigenen Vermögen muss er jedoch nicht machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) per Beschluss vom 5. März 2015 (AZ: IX ZB 62/14) festgestellt.

Der Fall: Der zwischenzeitlich abberufene Geschäftsführer einer insolventen GmbH wurde im lnsolvenzeröffnungsverfahren aufgefordert. Angaben zu den inneren Verhältnissen der Gesellschaft zu machen. Dieser Aufforderung kam er nach. Über seine eigenen Vermögensverhältnisse wollte er dagegen keine Angaben machen. Diese waren jedoch erforderlich, um die Realisierbarkeit etwaiger Ansprüche der GmbH gegen ihn selbst prüfen zu können.

Nach Ansicht des BGH handelte der Geschäftsführer rechtmäßig. Zwar sei der Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens verpflichtet, über alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft Auskunft zu erteilen – selbst dann, wenn er bereits zwei Jahre vor dem Insolvenzantrag abberufen worden sei. Ansprüche der insolventen Gesellschaft gegen Gesellschafter und Geschäftsführer seien auch Bestandteil der lnsolvenzmasse, so dass der Geschäftsführer auch Tatsachen zu offenbaren habe, die Forderungen der insolventen GmbH gegen ihn persönlich nahelegen könnten.

Da die Auskunftspflicht des GmbH-Geschäftsführers aber auf das Vermögen der früher oder gegenwärtig von ihm geleiteten Gesellschaft bezogen sei, bestehe keine Verpflichtung des Geschäftsführers, über seine eigenen Vermögensverhältnisse und die Realisierbarkeit der Ansprüche der GmbH gegen ihn selbst Angaben zu machen. Aus dem Umstand, dass bei einer juristischen Person die Auskunft nur durch die Organvertreter erteilt werden kann, folge keine Erweiterung der Auskunftspflicht auch auf die persönlichen Verhältnisse dieser Personen.


Unser Tipp: GmbH Probleme vermeiden und mit Hilfe unserer Checklisten die (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung prüfen!